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Die VGW Mitgliederversammlung

Eines der wichtigsten Organe des VGW ist die Mitgliederversammlung. Nach dem Grundsatz „Jedes VGW Mitglied ist gleich”, entscheidet die Mitgliederversammlung über alle Grundsatzfragen des VGW.

Nach der Satzung ergeben sich u. a. folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme und Genehmigung des Jahresabschlusses, des Geschäfts- und Rechnungsprüfungsberichtes
  • Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
  • Wahl und Abberufung des Vorstandes
  • Wahl und Abberufung von zwei Rechnungsprüfern, die jeweils ein Geschäftsjahr im Amt sind
  • Verabschiedung des Haushaltsplanes, Festsetzung der Beträge
  • Satzungsänderung

Vorschläge zu Projekten und Themenpunkten können von jedem Mitglied frühzeitig in die Mitgliederversammlung eingebracht werden. Ziel ist es darüber hinaus, dass die Mitglieder in aller Breite und Mehrheitsfähigkeit über die Mittelverwendung der eingenommenen Mitgliedsbeiträge entscheiden und die entsprechende Projekte dazu identifizieren.